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AGB

Versicherung:
Die Versicherung ist Sache des Mitgliedes. Die Judoschule Eduard Nicolaescu lehnt jegliche Haftung ab.
 
Leistungen:
Die Ausbildung erfolgt durch erfahrene Lehrkräfte im Gruppenunterricht. Bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen wird weder eine Reduktion noch eine Rückforderung des Mitgliedbeitrags akzeptiert. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und wird nicht auf Dritte, wie z.B. Familienangehörige oder Freunde umgeschrieben. Der Benutzer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz bzw. Ersatzunterricht wenn die Judoschule Eduard Nicolaescu aus Gründen die sie nicht vertreten kann ( höhere Gewalt, etc. ) ihre Leistungen unverschuldet nicht erbringen kann.
 
Trainingszeiten / Ferien:
Die Trainingszeiten sind aus dem Stundenplan zu entnehmen und können von der Leitung der Judoschule Eduard Nicolaescu geändert werden. Die Judoschule Eduard Nicolaescu ist an jedem gesetzlichen Feiertag und während den Schulferien des Kantons Zürich und 1 Woche vor den Sommerferien grundsätzlich geschlossen.
 
Zahlung der Beiträge:
Die Beiträge sind bei Anmeldebeginn oder bei Rechnungsstellung spätestens innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Nichtbesuch der Lektionen entbindet das Mitglied nicht von der Zahlungspflicht.  Die Judoschule Eduard Nicolaescu hält sich Änderungen der Beitragstarife vor.
 
Mitgliedschaftsfortführung /  Kündigung:
Sofern ein Monat vor Ablauf der Vertragsdauer keine schriftliche Kündigung erfolgt, erweitert sich die Mitgliedschaft automatisch um eine Zahlungsperiode. Für die Änderung der Zahlungsperiode ist jedes Mitglied selber verantwortlich.
 
Vertrags-Unterbruch:
Eine Unterbrechung der Vertragsdauer wird nur bei Unfall, Krankheit, Schwangerschaft, berufliche Abwesenheit oder Militärdienst und ausschliesslich gegen Vorweisung einer offiziellen Bestätigung ( ärztliches Zeugnis, militärisches Aufgebot etc. ) bei einer Dauer von mehr als 4 Wochen gewährt. Bei Unfall oder Krankheit muss dies innerhalb von zwei Wochen gemeldet werden. Eine Vertragsunterbrechung wird rückwirkend nicht gewährt. Ein zugestandener Unterbruch wird bis zu max. 6 Monaten gewährt und verschiebt die Vertragsdauer um die Zeit des Unterbruchs.
 
Ausschuss:
Bei schwerwiegenden Verstössen gegen die Rechts- und Hausordnung oder andauerndes Stören des Unterrichts kann das Mitglied vom Training ausgeschlossen werden. Über den Ausschuss entscheidet die Geschäftsleitung.

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